Verkauf



Verkauft werden dürfen nur äußerlich als gesund erkennbare Tiere.

Sie müssen geschlossen bringt oder anderweitig gekennzeichnet sein nach Vorgabe des Gesetzgebers. Einige Arten müssen den gesetzlichen Fußring tragen, andere Arten brauchen die zugelassenen Ringe des DKB oder der AZ. Falls ein Vogel wegen Beeinträchtigung seiner Lebensqualität keinen Fußring tragen kann, so muß er einen Transponder bekommen. Dieser wird von einem Tierarzt implantiert. Mit einem speziellen Lesegerät kann dann festgestellt werden, wem der Vögel gehört, bzw. wer ihn gezüchtet hat.

Einen Vogel kann derjenige kaufen, der über die entsprechende Sachkenntnis verfügt, und diese muß er nachweisen. Allerdings ist die Sache mit dem "Sachkundenachweis" noch nicht richtig ausgegoren. Ich werde Sie an dieser Stelle bei einer Entscheidung des Gesetzgebers rechtzeitig informieren.






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